Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag dafür muss bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und nach Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal der Kindertagesstätte.