Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung, die unsere Gesellschaft in jüngster Vergangenheit zu bewältigen hat.
Dies betrifft auch viele Abläufe in den Schulen und somit die Einschulung der rund 50.000 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022.
Bereits im vergangenen Schuljahr konnte der Einschulungsprozess nicht in gewohnter Weise stattfinden und war mit vielfältigen Anpassungen verbunden. Auch jahrelang bewährte Konzepte für die Einschulungsfeiern mussten neu gedacht und unter Auflagen des Infektions- und Hygieneschutzes umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für das diesjährige Einschulungsverfahren und verlangt an einigen Stellen ein vom üblichen Rahmen abweichendes Vorgehen.
So müssen vielerorts die schulärztlichen Untersuchungen, das Prozedere der Schulaufnahme, aber auch der erste persönliche Kontakt der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler zu Schülerinnen und Schülern sowie das Kennenlernen der Räumlichkeiten entweder entfallen oder neu organisiert werden.
Die Grundschule als Gemeinschaftsschule nimmt alle Kinder auf und begegnet der Heterogenität mit einer Vielfalt didaktischer Prinzipien, Methoden, Arbeits- und Sozial-formen. Damit wird der hohen Bedeutung einer differenzierten, individuellen Begleitung der Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen entsprochen. Die künftigen Erst-klässlerinnen und Erstklässler kommen mit vielfältigen Erfahrungen – in diesem Jahr mit besonderen, denn auch die Kinder mussten sich in neuen Situationen bewähren und einfinden. Diese vielfältigen Erfahrungen und die der zurückliegenden Jahre gilt es nunmehr aufzugreifen, sodass der Übergang aus dem Elementar- in den Primarbereich auch für die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler eine Phase des beschleunigten Lernens sein kann.
In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht.
Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag dafür muss bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und nach Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal der Kindertagesstätte.
Auf der Grundlage des Bildungs-und Erziehungsplans (BEP) von 0 bis 10 Jahren hat sich rund um die Freiligrathschule ein Arbeitskreis gebildet. Vertreten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen im Stadtteil sowie die Schulleiterin der Freiligrathschule und die Lehrkraft der der Vorklasse. Der Arbeitskreis trifft sich mehrmals im Schuljahr, um Themen der Kooperation zu besprechen.
Eine Diagnostik der Sprachfähigkeit der Vorschulkinder wurde gemeinsam erarbeitet. Diese wird regelmäßig durchgeführt und ist eine Grundlage für die Entscheidung, ob Kinder für die Teilnahme an einem Vorlaufkurs in Frage kommen.
Auch der Schnuppertag im Frühjahr vor der Einschulung wurde gemeinsam von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitskreises entwickelt. An diesem Vormittag besuchen die künftigen Schulkinder gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und Erziehern den Unterricht in den ersten oder zweiten Klassen der Freiligrathschule.
Die Schulanmeldung findet in ganz Hessen im Frühjahr vor dem eigentlichen Einschulungsjahr statt, denn die Schulen haben den Auftrag ihre Schulkinder frühzeitig kennen zu lernen. Insbesondere eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, die notwendig ist, um eine erfolgreiche Schullaufbahn starten zu können, soll im Mittelpunkt einer begleitenden Diagnostik stehen.
Nachdem sie eine schriftliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten haben, werden die Kinder und ihre Eltern in der Freiligrathschule zunächst im Sekretariat begrüßt. Die Sekretärin überprüft die Vollständigkeit des ausgefüllten Aufnahmebogens und fertigt eine Kopie der Geburtsurkunde an.
Ein standardisiertes Interview der Eltern wird im Anschluss von der Schulleiterin, ihrer Stellvertreterin oder einer Förderschullehrerin durchgeführt. Die Schulkinder sind bei diesem Interview dabei -schließlich geht es um sie. Einige der Fragen können sie selbst beantworten.
Ziel des gemeinsamen Gesprächs ist, die Familie des Einschulungskindes in der Schulgemeinde willkommen zu heißen und eventuell notwendige unterstützende Maßnahmen für einen erfolgreichen Schulbesuch anzubieten. Die Möglichkeit des Vorlaufkurses wird vorgestellt.
Wenn Eltern für ihr Kind den Besuch des Vorlaufkurses wünschen, wird dieser Wunsch notiert. Eine Entscheidung über die Teilnahme am Kurs wird allerdings erst nach der darauffolgenden Diagnostik getroffen, die gemeinsam mit den Kindertagesstätten durchgeführt wird.
Damit die gemeinsame Diagnostik möglich ist, ist eine Schweigepflichtentbindung zwischen Schule und Kindertagesstätte durch die Eltern notwendig. Um diese wird auf dem Schulanmeldebogen gebeten.
Alle Schulkinder in Hessen werden vor ihrer Einschulung durch den schulärztlichen Dienst untersucht. Die Einladung zu dieser Untersuchung erhalten die Familien schriftlich durch die Gesundheitsämter.
Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit. An der schulärztlichen Untersuchung müssen alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, teilnehmen.
Um den zukünftigen Schulkindern den Schritt in die ihnen noch unbekannte Welt der Schule zu erleichtern, laden die Vorklasse, die ersten und zweiten Klassen der Freiligrathschule sie zum Schulschnuppertag ein. Dieser findet im Einschulungsjahr im Februar statt.
Gemeinsam mit ihren Erzieherinnen kommen die Schulkinder in kleinen Gruppen in die Schule und nehmen einen Vormittag lang am Schulleben einer Lerngruppe teil.
Der Schulkennenlerntag, der an einem Montag nach den Osterferien stattfindet, dient dazu, Erkenntnisse über die Lernausgangslage der einzuschulenden Kinder zu erhalten.
Die Schülerinnen und Schüler der Freiligrathschule haben an diesem Tag schulfrei.
Die Lehrerinnen und Lehrer bilden Teams von je zwei Personen, damit sie im Wechsel unterrichten und beobachten können.
Der Unterricht ist dem Alter der Kinder entsprechend sehr spielerisch gestaltet. Es wird erzählt, gebastelt und gemeinsam gefrühstückt. Bewegungs-und Kooperationsspiele, teilweise in der Turnhalle, werden ebenfalls durchgeführt.
Beobachtet werden fachliche Aspekte, die das mathematische und sprachliche Lernen betreffen, vor allem aber die Kompetenzen in Bezug auf das Arbeits-und Sozialverhalten sowie in Fein-und Grobmotorik, die wichtige Grundlage für schulisches Lernen sind
Für jedes einzuschulende Kind trifft die Schulleiterin die Entscheidung über die Einschulung.
Insbesondere bei der Frage einer vorzeitigen Einschulung oder der Vermutung, dass ein Kind noch nicht über alle notwendigen Kompetenzen verfügt, die für einen erfolgreichen Schulbesuch Voraussetzung sind, ist mit dieser Entscheidung eine hohe Verantwortung verbunden. Ein nicht erfolgreicher Schulstart kann Ursache für späteres Schulversagen sein.
Am Schulkennenlerntag werden die Lehrkräfteteams um ihre Einschätzung bezüglich der vorhandenen Schulfähigkeit für die Gruppe von Kindern gebeten, die sie am Schulvormittag betreut und beobachtet haben. Ihre Einschätzung legen sie der Schulleiterin in schriftlicher Form vor.
Bei Kann-Kindern und bei einer empfohlenen Zurückstellung berät sich die Schulleiterin mit den Erzieherinnen in den Kindertagesstätten.
Wenn die Ärztinnen des schulärztlichen Dienstes eine Zurückstellung vom Schulbesuch als sinnvoll erachten, informieren sie die Schulleitung anhand eines standardisierten Formulars. Ebenso geben sie eine Empfehlung bei Kann-Kindern ab.
Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse führt die Schulleiterin zusammen und stellt dem zuständigen Schulpsychologen ihren Entscheidungsvorschlag vor. Nach dessen Rückmeldung nimmt sie telefonisch Kontakt zu den Eltern der Kinder auf, die nicht in ein erstes Schuljahr eingeschult werden sollen um ihnen ihre Entscheidung zu erläutern.
Eine einvernehmliche Entscheidung von Eltern und Schulleiterin ist häufig möglich, da die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten oder die Schulärztinnen ihnen ihre Empfehlungen im Beratungsgespräch vorgestellt und ausführlich erklärt haben.
Wenn Eltern der Entscheidung der Schulleiterin am Telefon nicht zustimmen können, werden das persönliche Gespräch vor Ort oder die Möglichkeit der Hospitation in einer Vorklasse angeboten.
Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet wurden, können ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Für Kinder, die schulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit des Besuchs der Vorklasse.
In der Zeit zwischen den Oster-und den Sommerferien findet ein Informationsabend für alle Eltern der einzuschulenden Kinder statt. Soweit bekannt, werden die Lehrkräfte des Einschulungsjahrgangs vorgestellt.
Diese wiederum berichten den Eltern von den Besonderheiten der Freiligrathschule. Sie stellen ihnen das Schulprogramm der Schule vor.
Die Schulleiterin informiert über das weitere Procedere der Einschulung
Auf Grundlage der Ergebnisse des Schulkennenlerntages, der Einschätzungen der Vorklassenleiterin und der Leitungen der Vorlaufkurse teilen die künftigen Klassenleitungen die einzuschulenden Kinder auf die Parallelklassen des Einschulungsjahrgangs auf. Dabei berücksichtigen sie die Wünsche der Eltern soweit dies möglich ist. Die Schulleiterin bereitet das Verfahren intensiv vor.