Abschnittsübersicht

    • Für jedes einzuschulende Kind trifft die Schulleiterin die Entscheidung über die Einschulung.

      Insbesondere bei der Frage einer vorzeitigen Einschulung oder der Vermutung, dass ein Kind noch nicht über alle notwendigen Kompetenzen verfügt, die für einen erfolgreichen Schulbesuch Voraussetzung sind, ist mit dieser Entscheidung eine hohe Verantwortung verbunden. Ein nicht erfolgreicher Schulstart kann Ursache für späteres Schulversagen sein. 

      Am Schulkennenlerntag werden die Lehrkräfteteams um ihre Einschätzung bezüglich der vorhandenen Schulfähigkeit für die Gruppe von Kindern gebeten, die sie am Schulvormittag betreut und beobachtet haben. Ihre Einschätzung legen sie der Schulleiterin in schriftlicher Form vor. 

      Bei Kann-Kindern und bei einer empfohlenen Zurückstellung berät sich die Schulleiterin mit den Erzieherinnen in den Kindertagesstätten.

      Wenn die Ärztinnen des schulärztlichen Dienstes eine Zurückstellung vom Schulbesuch als sinnvoll erachten, informieren sie die Schulleitung anhand eines standardisierten Formulars. Ebenso geben sie eine Empfehlung bei Kann-Kindern ab.

      Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse führt die Schulleiterin zusammen und stellt dem zuständigen Schulpsychologen ihren Entscheidungsvorschlag vor. Nach dessen Rückmeldung nimmt sie telefonisch Kontakt zu den Eltern der Kinder auf, die nicht in ein erstes Schuljahr eingeschult werden sollen um ihnen ihre Entscheidung zu erläutern.

      Eine einvernehmliche Entscheidung von Eltern und Schulleiterin ist häufig möglich, da die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten oder die Schulärztinnen ihnen ihre Empfehlungen im Beratungsgespräch vorgestellt und ausführlich erklärt haben. 

      Wenn Eltern der Entscheidung der Schulleiterin am Telefon nicht zustimmen können, werden das persönliche Gespräch vor Ort oder die Möglichkeit der Hospitation in einer Vorklasse angeboten. 

      Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet wurden, können ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Für Kinder, die schulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit des Besuchs der Vorklasse.