Alle Schulkinder in Hessen werden vor ihrer Einschulung durch den schulärztlichen Dienst untersucht. Die Einladung zu dieser Untersuchung erhalten die Familien schriftlich durch die Gesundheitsämter.
Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit. An der schulärztlichen Untersuchung müssen alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, teilnehmen.